Das BeQu-Label

Viele Beratungseinrichtungen, die im Rahmen des Verbundprojektes das BeQu-Konzept in ihrer Organisation erprobt hatten oder die an einem der in den vergangenen Jahren vom nfb angebotenen Workshops teilgenommen hatten, möchten ihr Engagement in diesem Bereich - über eine Teilnahmebescheinigung hinaus - gegenüber ihren Kund*innen und Finanziers transparent machen und hierfür das BeQu-Logo nutzen. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Mitgliederversammlung des nfb auf ihrer Sitzung am 8. Dezember 2017 Richtlinien für die Nutzung des BeQu-Logos, für welches das nfb einen Markenschutz hat, beschlossen.

Nutzungsbedingungen des „BeQu-Labels"

Um einerseits den Missbrauch des BeQu-Logos
zu verhindern, andererseits aber den um Qualität
bemühten Einrichtungen zu ermöglichen, ihre Qualitätsanstrengungen auf der Grundlage des
BeQu-Konzeptes auch nach außen hin zu
dokumentieren, können Einrichtungen und
Organisationen das Recht zur Nutzung des
BeQu-Labels in ihren Medien unter folgenden
Bedingungen erhalten:

 

  • • Die Nutzung des Das BeQu-Labels muss bei der Geschäftsstelle des nfb beantragt werden.
    • Es darf nur mit dem Zusatz verwendet werden „Unsere Einrichtung verpflichtet sich, nach den Standards des BeQu-Konzeptes zu arbeiten". 
    • Die Einrichtung, die das BeQu-Logo beantragt, verpflichtet sich schriftlich, die nfb-Standards zur Beratungsqualität einzuhalten (Selbstverpflichtungserklärung).
    • Die Einrichtung muss nachweisen, dass sie an mindestens einem BeQu-Workshop des nfb teilgenommen hat.
    • Die Einrichtung erklärt sich bereit, dass ein nfb-Vertreter/eine nfb-Vertreterin die Einrichtung besuchen kann, um sich über die Qualitätsbemühungen zu informieren.
    • Bei Annahme des Antrages erhebt das nfb eine Schutzgebühr von 300 Euro. zzgl. 7% Umsatzsteuer (321 Euro), die zum Tragen des BeQu-Labels für 3 Jahre berechtigt. 
    • Bei offensichtlichen Verstößen gegen die Standards ist das nfb berechtigt, die Erlaubnis zum Tragen des BeQu-Labels mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Das nfb stellt ausdrücklich fest, dass es sich bei der Erlaubnis zur Führung des BeQu-Labels nicht um eine Qualitätstestierung handelt.

Ein Antrag kann formlos beim nfb per Email gestellt werden (info@forum-beratung.de). Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Dem Antrag sollten nach Möglichkeit Unterlagen über die antragstellende Organisation und deren bisherige Qualitätsarbeit beigefügt werden.

Zum Flyer

 

 

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