Viele Beratungseinrichtungen, die im Rahmen des Verbundprojektes das BeQu-Konzept in ihrer Organisation erprobt hatten oder die an einem der in den vergangenen Jahren vom nfb angebotenen Workshops teilgenommen hatten, möchten ihr Engagement in diesem Bereich - über eine Teilnahmebescheinigung hinaus - gegenüber ihren Kund*innen und Finanziers transparent machen und hierfür das BeQu-Logo nutzen. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Mitgliederversammlung des nfb auf ihrer Sitzung am 8. Dezember 2017 Richtlinien für die Nutzung des BeQu-Logos, für welches das nfb einen Markenschutz hat, beschlossen.
Nutzungsbedingungen des „BeQu-Labels"
Um einerseits den Missbrauch des
BeQu-Logos
zu verhindern, andererseits aber den um Qualität
bemühten Einrichtungen zu ermöglichen, ihre Qualitätsanstrengungen auf der
Grundlage des
BeQu-Konzeptes auch nach außen hin zu
dokumentieren, können Einrichtungen und
Organisationen das Recht zur Nutzung des
BeQu-Labels in ihren Medien unter folgenden
Bedingungen erhalten:
Das nfb stellt ausdrücklich fest, dass es sich bei der Erlaubnis zur Führung des BeQu-Labels nicht um eine Qualitätstestierung handelt.
Ein Antrag kann formlos beim nfb per Email gestellt werden (info@forum-beratung.de). Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Dem Antrag sollten nach Möglichkeit Unterlagen über die antragstellende Organisation und deren bisherige Qualitätsarbeit beigefügt werden.
Zum Flyer